3-Schichten-Modell
Waren es bisher die 3-Säulen der gesetzlichen,
betrieblichen und privaten Rente, auf denen die
Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das
neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus 3 Schichten
zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben.
Der Gesetzgeber fördert vor allem den Rentenaufbau in
zwei unterschiedlichen Schichten:
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Schicht I =
Basisversorgung
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Gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische
Versorgungseinrichtungen / Landwirtschaftliche
Alterskassen
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Private Basis-Rente
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Schicht II = Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
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Aber auch der
Vermögensaufbau wird in einer dritten Schicht gefördert |
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Schicht III = Kapitalanlageprodukte
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Dabei spielen diese Kriterien eine Rolle:
Altersvorsorge im Sinne der Schicht 1 und 2
- Absicherung der Langlebigkeit durch Rentenleistungen
- Kann nur der versicherten Person zugute kommen
- Leistungen können nur bedingt vererbt und nicht
veräußert, kapitalisiert, beliehen oder übertragen werden
- Steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
Vermögensaufbau im Sinne der Schicht 3
- Verträge, die der Kapitalbildung dienen
- Kann auch den Angehörigen zugute kommen
- Leistungen können vererbt, veräußert, kapitalisiert,
beliehen oder übertragen werden
- Keine steuerliche Förderung in der Erwerbsphase
- Teilweise Steuervergünstigung bei Verrentung des
Kapitals
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