Basis Rente (Rüruprente)
Für alle, die nichts zu verschenken haben
Die Basis Rente als
klassische und Fondsgebundene Variante sind staatlich geförderte
Altersvorsorgeprodukte mit lebenslanger Rentenzahlung. Für
diese „Rürup-Renten“ gelten bestimmte gesetzlich
vorgeschriebene Gestaltungsmerkmale. Sie sind:
- nicht übertragbar
- nicht veräußerbar
- nicht kapitalisierbar
- nicht beleihbar
- nicht vererbbar
Die Beiträge zur Basis
Rente werden steuerlich gefördert. Der maximal absetzbare
Beitrag beträgt 20.000€ für ledige und 40.000€
für verheiratete. Im Jahr 2005 werden 60% der
Beiträge steuerlich gefördert. Dieser Prozentsatz erhöht
sich pro Jahr um 2% bis er im Jahr 2025 zu
100% gefördert wird.
Die Vorteile
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung
- „Inflationsschutz“ durch dynamische Anpassung möglich
- Flexibler Rentenbeginn durch die Abrufphase
- Zusätzliche Absicherung der Berufsunfähigkeit (BUZ)
möglich
- Zusätzliche Absicherung des Ehegatten (PartnerVorsorge)
in Form einer lebenslangen Rentenleistung möglich
- Keine Gesundheitsprüfung (außer bei Einschluss einer
Zusatzversicherung)
Zusätzliche Vorteile bei
Fondsgebundener Basis Rente
- Kapitalabsicherung durch Garantie-Optionen
- Professionelles Fondsmanagement
- Breite Risikostreuung der Anlage
(Investmentfondsprinzip)
- Kein Mindestbeitrag je Fonds
- Kooperation mit dem starken Partner unter den Investmentgesellschaften
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