Fragen zum Thema:
Rentenversicherung
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Kann ich die Beiträge für die Rentenversicherung steuerlich geltend
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Kann ich eine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Welche Folgen hat
das?
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Kann
ich mir das Geld auch auf einmal auszahlen lassen?
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Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn des Rentenbezuges sterbe?
(Rentengarantiezeit)
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Welche Arten der
Rentenversicherung gibt es?
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Wie
hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?
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Wird
mir die Rente auch wirklich lebenslang ausgezahlt? |
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Kann ich die Rentenversicherung mit einer BUZ kombinieren? |
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Kann ich die Beiträge für die
Rentenversicherung steuerlich geltend machen?
Beiträge zur Renten-Lebensversicherung sind steuerlich abzugsfähig
bei:
- Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht. In diesem Fall kommt auf
jeden Fall die lebenslange Rente zur Auszahlung. Sie haben keine
Möglichkeit, eine einmalige Kapitalabfindung zu erhalten.
- Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende
Beitragszahlung, wenn das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von 12
Jahren ausgeübt werden kann. In diesem Fall haben Sie zwar die
Möglichkeit, sich eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen,
dürfen diese Entscheidung jedoch erst nach frühestens 12 Jahren fällen.
Die Beitragszahlungsdauer kann zwar kürzer sein als die
Versicherungsdauer sein, sollte aber 5 Jahre nicht unterschreiten, da
die Finanzverwaltung sonst von einem - steuerschädlichen - Einmalbeitrag
ausgeht. |
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Kann ich eine Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Welche Folgen hat
das?
Renten - Lebensversicherungen sind jederzeit kündbar, frühestens jedoch
zum Ende des ersten Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat. Sie
bekommen dann den aktuellen Wert Ihrer Versicherung, den Rückkaufswert,
ausgezahlt.
Sie sollten jedoch prüfen, ob eine Kündigung tatsächlich die beste
Lösung darstellt, denn:
- Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre wird
auf die Erträge Ihrer Renten - Lebensversicherung eine
Kapitalertragssteuer fällig.
- In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe
der eingezahlten Beiträge.
- Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom
Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungs-bedingungen
geregelt.
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Kann
ich mir das Geld auch auf einmal auszahlen lassen?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich - anstelle einer
lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu
lassen. Wenn Sie sich jedoch bereits bei Abschluss der Versicherung oder
innerhalb der ersten 12 Jahre der Versicherung für eine Kapitalabfindung
entscheiden, wird auf die Kapitalabfindung Kapitalertragssteuer erhoben.
In diesem Fall geht auch die Abzugsfähigkeit der Beiträge verloren.
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Was passiert, wenn ich kurz nach Beginn
des Rentenbezuges sterbe? (Rentengarantiezeit)
Grundsätzlich endet ein Vertrag, wenn die versicherte Person verstirbt.
Passiert dies kurz nach dem Rentenbeginn, ist das angesammelte Guthaben
verloren.
Um dem vorzubeugen, können Sie Ihren Vertrag mit folgenden
Garantieformen ausstatten:
Beitragsrückgewähr (nur bei sofortbeginnenden Renten gegen
Einmalbeitrag)
Wenn die versicherte Person stirbt, wird der eingezahlte Einmalbeitrag
abzüglich der vom Versicherer bereits gezahlten Renten an die
Hinterbliebenen zurückerstattet.
Rentengarantiezeit
Bei einer Renten – Lebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine
sog. Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Das bedeutet, dass die
vereinbarte Rente mindestens für diese Zeit gezahlt wird. Sollten Sie
innerhalb dieses Zeitraumes sterben, wird die Rente an die
Hinterbliebenen weitergezahlt.
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Welche Arten der
Rentenversicherung gibt es?
aufgeschobene Renten - Lebensversicherung
Bei einer aufgeschobenen Renten – Lebensversicherung beginnt die
Rentenzahlung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, der Aufschubzeit.
Während dieser Aufschubzeit zahlen Sie laufende Beiträge (aufgeschobene
Rentenversicherung gegen laufenden Beitrag) oder einen Einmalbeitrag zu
Beginn der Aufschubzeit (aufgeschobene Rentenversicherung gegen
Einmalbeitrag).
sofortbeginnende Renten - Lebensversicherung
Bei einer sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlen Sie einen größeren
Betrag (Einmalbeitrag) ein und erhalten sofort (bzw. ab dem nächsten
Monatsersten) eine lebenslange Rente ausgezahlt.
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Wie
hoch sollte ich die Rentenversicherung abschließen?
Grundsätzlich sollte Ihre Altersvorsorge so gestaltet sein, dass Sie im
Alter keine Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.
Die Höhe der zu versichernden Rente hängt daher von vielen Faktoren ab:
- Haben Sie Rentenansprüche aus der gesetzliche Rentenversicherung und ,
wenn ja, wie hoch sind diese? (Entsprechende Auskünfte erteilt Ihnen Ihr
zuständiger Rentenversicherungsträger, meistens die
Landesversicherungsanstalt)
- Werden Sie im Alter weitere Einkünfte (außer der gesetzlichen Rente)
haben (z.B. aus einer vermieteten Wohnung, aus einer betrieblichen
Altersversorgung)?
- Müssen Sie aus Ihren Alterseinkünften eine Miete zahlen oder wohnen
Sie in der eigenen Wohnung/dem eigenen Haus?
- Wollen Sie sich im Alter konkrete Wünsche erfüllen (z.B. Reisen)?
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Wird
mir die Rente auch wirklich lebenslang ausgezahlt?
Die Rentenzahlung einer privaten Renten - Lebensversicherung erfolgt
lebenslang. |
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Kann
ich die Rentenversicherung mit einer BUZ kombinieren?
Eine Renten - Lebensversicherung können Sie mit einer Absicherung gegen
Berufsunfähigkeit versehen. Bezüglich des Versicherungsschutzes der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten:
Beitragsbefreiung
Falls Sie berufsunfähig werden sind Sie von der Beitragszahlung zu Ihrer
Renten - Lebensversicherung befreit. Der Versicherer übernimmt die
Beitragszahlung für Sie, so dass Sie bei Ablauf des Vertrages so
gestellt werden, als hätten Sie alle Beiträge gezahlt.
Beitragsbefreiung und Rente
Zusätzlich zu den Leistungen der Beitragsbefreiung wird im Falle einer
Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe fällig. |
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