Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg
Drastische gesetzliche Veränderungen:
Seit dem 01.01.2001 gelten neue gesetzliche Regelungen.
Bis 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei
Berufsunfähigkeit:
- die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 25 % des
Nettoeinkommens)
- bei einem Durchschnittsverdienst von 2.452 EUR brutto
/ 1.514 EUR netto nur 379 EUR im Monat
Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:
- Kein Berufsunfähigkeitsschutz
- Jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist
zumutbar
- Keine Erwerbsminderungsrente ab 6 Stunden
Erwerbsfähigkeit täglich
Das erhalten Sie an Erwerbsminderungsrente
- Keine Rente, wenn Sie noch 6 Stunden am Tag arbeiten
können.
- Die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie noch
zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können.
- Die volle Rente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind,
3 Stunden täglich zu arbeiten. Oder bei Arbeitslosigkeit,
wenn Sie im Prinzip noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich
arbeiten könnten.
Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt hier
keine Rolle mehr!
Eigeninitiative ist gefordert! Private Vorsorge ist heute
unverzichtbar, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen
sicher zu verhindern.
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