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Die Rentenreform hat viele Änderungen gebracht – auch für Sie!

Eigeninitiative ist unumgänglich

Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Deshalb wird die gesetzliche Rente immer kleiner und kann im Alter nur noch eine minimale Grundversorgung bieten. Die Konsequenz: Wer im Ruhestand finanziell unabhängig sein will, muss seine Versorgungslücken rechtzeitig schließen.

Sie haben das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung

Der Staat hat allen Arbeitnehmern ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung eingeräumt. Das heißt: Ihr Arbeitgeber muss ein entsprechendes Vorsorgekonzept einrichten. Anschließend treffen Sie eine gemeinsame Vereinbarung, ab wann und in welcher Höhe

  • Teile Ihres laufenden Einkommens
  • Sonderzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

in Beiträge zur Betriebsrente umgewandelt werden. Somit erhalten Sie die Möglichkeit, den letzten Reformen zu begegnen und Ihren Ruhestand durch zusätzliche Altersvorsorge finanziell abzusichern.

Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben

Durch die Gehaltsumwandlung können Sie

  • mit ansehnlichen Steuervorteilen
  • einer hohen Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen

rechnen. Denn jährliche Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei*. Der steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 Euro, wenn Sie keine pauschal versteuerte betriebliche Altersversorgung haben.

 

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